Wild fliegen, was muss man beachten

Jedem der kurz darüber nach denkt ist klar, dass man ein Modellflugzeug, oder einen Modellhubschrauber nicht einfach überall wo es einem gerade einfällt fliegen lassen kann und darf. Was muss man aber wirklich beachten, wenn man nicht den Modellflugplatz eines Vereins benutzt, sondern außerhalb eines solchen Platzes seinem Hobby nachgehen möchte. Modellflieger bezeichnen dies meist als Wild-Fliegen.

Modellflugzeuge als Luftfahrzeug

Für den Betrieb eines ferngesteuerten Flugmodells gibt es einige Vorschriften die beachtet werden wollen.Da ist zum ersten das Luftverkehrsgesetz LuftVG. Das Luftverkehrsgesetz ist uns erstmal als Modellflieger wohlgesonnen. Zwar zählen Modellflugzeuge diesem Gesetz nach zu den Luftfahrzeugen (§1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG) aber, als solche dürfen sie auch den (nicht kontrollierten) Luftraum nutzen. Der Kontrollierte Luftraum beginnt normalerweise erst in einer Höhe von über 700 m, so hoch wird kaum einer mit einem Modellflugzeug fliegen, in manchen Fällen jedoch auch schon in 300 m Höhe, aber auch das interessiert allenfalls Piloten von 4 m Seglern.

Wo darf man nicht fliegen

Für das freie herumfliegen gibt es aber dennoch Einschränkungen. So ist der Modellflug nur unter Sichtflugbedinungen erlaubt, der Pilot am Sender muss also sein Modell selbst sehen können. Das fliegen in den Wolken, oder die Erweiterung dieses Bereiches mittels Funk-Bildübertragung ist also nicht erlaubt. Ebenfalls nicht einfach so fliegen, darf man im Umkreis von 1,5 km zu Flugplätzen und genehmigten Modellflugplätzen. Modelle mit einem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor dürfen außerdem nicht im Umkreis von 1,5 km zu bewohntem Gebiet betrieben werden.

Was muss man noch beachten

DMFV Mitgliedsausweis

DMFV Mitgliedsausweis mit Versicherung

Ein Flugzeug oder Hubschrauber der fliegen soll, muss irgendwann auch starten und auch wieder landen. Für Flugmodelle bis zu einem Gesamtgewicht (incl. Kraftstoff oder Akku) von 5 kg ist für das Starten und Landen lediglich die Erlaubnis des Grundeigentümers, von dessen Grundstück aus gestartet bwz. gelandet wird erforderlich. Wiegt das Modell aber 5001 g oder mehr, was z.B. bei RC-Helis der 700er Klasse regelmäßig der Fall ist, darf nur gestartet werden, wenn von der Luftfahrtbehörde für das Grundstück eine Aufstiegserlaubnis erteilt wurde. Modellflugplätze sind in der Regel solche Grundstücke. Eine weitere Vorschrift ist, die in Deutschland bestehende Versicherungspflicht. Der Halter eines Modellflugzeuges muss also über eine spezielle Modellflug Haftpflicht verfügen.

Das hört sich alles kompliziert an, wo darf ich denn nun fliegen.

Mit einem typischen Parkflyer oder einem 450er oder 500er RC-Heli sucht man sich am besten eine Wiese eines Bauern aus. die nicht von Bäumen umgeben ist und wo die Gefahr Passanten zu gefährden auszuschließen ist. Den Besitzer muss man natürlich fragen, es sei denn es ist allgemein bekannt, das er den Modellflug auf seinem Grundstück genehmigt. Wenn man dann noch seinen Versicherungsausweis beim Fliegen dabei hat, dann ist alles OK.