Die neue Luftverkehrsordnung 2017

Fragen und Antworten zum neuen „Drohnen Gesetz“

Täglich erreicht uns eine Flut von Fragen zum Thema Drohnen Verordung, wir deshalb den aktuellen Stand der Gesetzgebung hier einmal in Form einer FAQ zusammengefasst.

Wo darf ich fliegen?

Grundsätzlich darf ein Multicopter vulg. Drohne erst einmal den Luftraum nutzen. Einschränkungen gibt es auch weiterhin nur wenige. Dennoch schränkt die neue Verordnung das Fliegen über bestimmten Grundstücken explizit ein.

Nicht geflogen werden darf:

  • In Kontrollzonen von Flugplätzen
  • Über Wohngrundstücken (außer der Grundstückseigentümer hat die Erlaubnis erteilt)
  • Über Menschenansammlungen und 100 m in deren Umkreis
  • In Flugverbotszonen sowie jeweils in 100 m Umkreis
    • über Industrieanlagen
    • über Justizvollzugsanstalten
    • über militärischen Anlagen
    • über Grundstücken des Bundes und der Länder
    • über Bundesfernstraßen
    • über Bundeswasserstraßen
    • über Bahnanlagen
    • über Krankenhäusern
    • über Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
    • über Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr.
    • pber Naturschutz Gebieten

Wie hoch darf ich fliegen?

Grundsätzlich gilt künftig für alle Drohnenpiloten eine Höhenbegrenzung von 100 m das heißt jedoch nicht, das grundsätzlich so hoch geflogen werden darf. Der Pilot muss jederzeit in der Lage sein sein Fluggerät in der Fluglage ohne Hilfsmittel zu erkennen und selbst zu steuern. (Sichtflug) Daraus ergibt sich nicht erst seit der neuen Verordnung vom 7.4.2017 für kleine Drohnen eine noch geringere Flughöhe.

Klassische Modellflugzeuge dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch künftig höher als 100 m fliegen und zwar in folgenden Fällen:

  • Modellflugplätze mit entsprechender Aufstiegserlaubnis
  • Ab dem 01.10.2017 wenn der Steuerer über einen gütigen Kenntnisnachweis* verfügt.

Welche Gewichtsgrenzen gelten?

Bisher gab es bei Modellflugzeugen nur 5 Gewichtsklassen bis 5 kg, bis 25 kg und bis 150 kg. Seit April 2017 sind weitere Klassen hinzugekommen. Die 250 g und 2 kg. Das muss man beachten:

  • Ab 250 g müssen Alle Flug-Modelle (incl. Drohnen)  mit einer feuerfesten Plakette auf der der Name und die Anschrift des Piloten vermerkt sind versehen werden (ab 01. Oktober 2017)
  • Ab 2 kg muss der Pilot auußerhalb von Modellfluggeländen über einen Kenntnisnachweis verfügen. (ab 01. Oktober 2017)
  • Ab 5 kg besteht eine grundsätzliche Erlaubnispflicht. Entweder durch nutzung eines Modellfluggeländes welches über eine solche Erlaubnis verfügt oder durch eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.
  • Ab 25 kg und bis zu einem Höchstgewicht von 150 kg gelten Umfangreiche Zulassungs Bestimmungen und eine Abnahmeverpflichtung. Diese werden hier nicht näher behandelt.

Brauche ich einen Führerschein? (*Kenntnisnachweis)

Einen Führerschein für Modellflugzeuge und Drohnen in dem Sinne gibt es auch in Zukunft nicht. Jedoch müssen Steuerer von Modellen über 2 kg außerhalb von Modellfluggeländen und Modellflieger die über 100 m hoch fliegen wollen über einen gültigen Kenntnisnachweis verfügen. Dieser wird von Modellflugvereinen und anderen Anbietern ausgestellt werden. Wie genau das Procedere ist soll bis 01.10.2017 geregelt sein.

Brauche ich eine Versicherung?

Die einfache Antwort ist ja. Jeder der eine Drohne oder ein Modellflugzeug (Hubschrauber u.s.w.) steuert braucht eine Modellflug- bzw. Drohnen-Haftpflicht. Dies gilt übrigens auch auf dem eigenen Grundstück und für kleine Modelle unter 250 g. Lediglich innerhalb geschlossener Räume greift die Versicherungspflicht nicht, da der Luftraum per Definition nicht in Gebäude hineinreicht. Wer mit anderen zusammen in einer Sporthalle o.ä. fliegt sollte im eigenen Interesse aber auch versichert sein.

Welche Drohnen brauchen ein Kennzeichen?

Feuerfestes Schild

Modellflugzeuge müssen mit einem feuerfesten Kennzeichnungsschild versehen sein.

Alle Flugmodelle über 250 g müssen mit einer, nicht brennbaren Plakette, mit dem Namen und der Adresse des Piloten gekennzeichnet sein. (ab 01. Oktober 2017). Solche Plaketten können z.B. beim HEMPEL Modellflugwelt Shop bestellt werden.

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